Maler und Lackiererhandwerk

Sie haben Ihren Wohnraum oder Ihre Immobilie von einem Maler- oder Lackierermeister dekorieren lassen und sind mit seiner Ausführung nicht zufrieden? Sie möchten sich unabhängig eine 2. Meinung einholen? 

Wir stellen Ihnen gerne unseren Maler- und Lackierersachverständigen zu Seite, der die Ausführung objektiv begutachtet und Ihnen schriftlich mitteilt zu welchem Ergebnis er gekommen ist. Des Weiteren sind wir behilflich bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer Ansprüche mit unserem Rechtsanwältin, die Sie gerne berät und Sie während Ihres Rechtsstreites begleitet.

Sollten Sie das Bedürfnis haben, sich vorab kurz beraten zu lassen, würden wir uns freuen wenn Sie uns anrufen, damit wir mit Ihnen alles weitere besprechen können um Sie auf Ihren Rechtsstreit vorzubereiten.


– Schäden an Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)
– Beurteilung der Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten nach VOB Teil C
– Kostenkalkulation
– Abnahmebegleitung
– Wertminderungsfeststellung
– Beweissicherung

 

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